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Preisfehler im Onlineshop: Muss der Händler liefern?

26. November 2025

Preisfehler im Onlineshop: Wann Händler liefern müssen, welche rechtlichen Regeln gelten – und wie Anomalieerkennung teure Irrtümer verhindert.

Wie schnell ein Preisfehler passieren kann, musste ein britischer Händler im Februar dieses Jahres feststellen.

Im britischen Versandhandel reduzierte Matalan einen Doppelkinderwagen irrtümlich von etwa £400 auf £40. Die Nachricht verbreitete sich schnell über die sozialen Medien.

So erfolgten zahlreiche Bestellungen innerhalb kürzester Zeit.

Der Händler reagierte umgehend, stornierte laut eigenen Angaben viele Aufträge und verwies auf seine Geschäftsbedingungen, in denen Preisirrtümer ausgeschlossen werden.

Viele Kunden waren sauer. Sogar die britische Sun berichtete. Und der Fall warf für Online-Händler eine zentrale Frage auf: Muss der Shop bei einem solchen Preisfehler liefern – oder kann er den Vertrag einfach rückabwickeln?

Ist es rechtlich überhaupt möglich, sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Preisfehler abzusichern?

Rechtliche Kernfragen bei Preisfehlern im Onlineshop

Laut EU-Richtlinien besteht grundsätzlich bei einem Preisirrtum keine automatische Lieferpflicht – vorausgesetzt, der Fehler war als solcher deutlich erkennbar.

Nach österreichischem Recht ist bei einem sogenannten Motivirrtum – z. B. einer falschen Preiskalkulation – eine Anfechtung möglich. Der Vertrag muss dann nicht erfüllt werden.

In Deutschland verweisen Fachanwälte darauf, dass nach § 119 BGB ein Vertrag wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn z. B. ein falscher Preis angegeben wurde (Quelle: Internetrecht Rostock, Fachanwälte Johannes Richard & Andreas Kempcke).

Wichtig für Händler: Es kommt auf die Erkennbarkeit des Fehlers, den Zeitpunkt der Leistungserbringung und die Klarheit der Kommunikation an.

Die Rolle der Prozesse: Prozess-Excellence nach dem Alarm

Wenn ein Preisfehler im Shop erkannt wird, zählt jede Minute. Eine zeitnahe und korrekte Stornierungs-E-Mail vor dem Versand der Ware ist „Gold wert“.

Wird die Bestellung bereits im Fulfillment-Prozess bearbeitet oder gar versandt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Händler zur Lieferung verpflichtet ist – die spätere Abwicklung wird aufwendiger und teurer.

Ein effizienter Prozessablauf umfasst:

  • ein automatisiertes Alarmsystem bei ungewöhnlichen Preiswerten
  • eine manuelle Prüfung durch einen Pricing-Manager oder eine Kontrollinstanz
  • den sofortigen Versand einer klaren Stornierungsmitteilung an den Kunden
  • die Dokumentation des Fehlers und den Nachweis der ergriffenen Schritte

Händler, die hier schwach aufgestellt sind, riskieren nicht nur Schaden durch Fehlkäufe, sondern auch Reputationsverlust und kostenintensive Rückabwicklungen.

Fazit: So kannst Du Preisfehler im Onlineshop schnell erkennen

Preisfehler im Onlineshop sind mehr als nur ein technisches Ärgernis – sie können zu einem echten Reputationsverlust führen.

Um dies zu vermeiden, sollten Händler daher auf Anomalieerkennung setzen: Sie identifiziert ungewöhnliche Abweichungen im Auftragseingang, bevor Bestellungen ins Fulfillment übergehen.

So gewinnen Händler wertvolle Zeit, um rechtzeitig und rechtssicher zu reagieren – etwa durch eine korrekte Stornierungs-E-Mail, bevor ein Lieferanspruch entsteht.

Denn Preisfehler lassen sich nie ganz vermeiden. Doch wer seine Prozesse und Datenströme intelligent überwacht, macht aus einem potenziellen Haftungsrisiko einen steuerbaren Vorgang.

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Preisfehler im Onlineshop: Muss der Händler liefern?